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Sachverständigenverfahren
Bauvorlagen, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren eingereicht
werden (außer Wohngebäude geringer Höhe und Sonderbauten), ist die
Bescheinigung eines staatlich anerkannten oder öffentlich bestellten Brandschutzsachverständigen
beizufügen, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht.
Der Sachverständige hat bei seiner Prüfung die Brandschutzdienststelle
einzubeziehen, die das Vorhaben auf die Einhaltung der Belange des abwehrenden
Brandschutzes prüft.
Unser Leistungsumfang
Wir prüfen Ihre Bauvorlagen (Pläne nach BauPrüfVO) auf
Übereinstimmung mit der Bauordnung, erstellen einen Vorab-Prüfbericht, binden
die Brandschutzdienstelle ein und testieren die Zulässigkeit, falls gegeben,
mittels Prüfbericht und dem Stempeln der Planvorlagen.
Bei erwünschten Abweichungen oder Erleichterungen von den
Anforderungen der Bauordnung binden wir die durch den Bauvorlageberechtigten zu
erwirkenden Abweichungsbescheide der Baugenehmigungsbehörde in den Prüfbericht ein.
Wir kontrollieren die Umsetzung der freigegebenen Bauvorlagen
während der Bauausführung und nach Fertigstellung und bescheinigen die
Konformität.
Bereitzustellende Unterlagen und
Informationen
Die Bauvorlagen sind in der nach BauPrüfVO erforderlichen Form bei
uns vierfach vorzulegen.
Eine Vorabstimmung bezüglich der Vorgehensweise wird empfohlen.
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