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Sachverständigenverfahren

Bauvorlagen, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren eingereicht werden (außer Wohngebäude geringer Höhe und Sonderbauten), ist die Bescheinigung eines staatlich anerkannten oder öffentlich bestellten Brandschutzsachverständigen beizufügen, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht.

Der Sachverständige hat bei seiner Prüfung die Brandschutzdienststelle einzubeziehen, die das Vorhaben auf die Einhaltung der Belange des abwehrenden Brandschutzes prüft.

Unser Leistungsumfang

Wir prüfen Ihre Bauvorlagen (Pläne nach BauPrüfVO) auf Übereinstimmung mit der Bauordnung, erstellen einen Vorab-Prüfbericht, binden die Brandschutzdienstelle ein und testieren die Zulässigkeit, falls gegeben, mittels Prüfbericht und dem Stempeln der Planvorlagen.

Bei erwünschten Abweichungen oder Erleichterungen von den Anforderungen der Bauordnung binden wir die durch den Bauvorlageberechtigten zu erwirkenden Abweichungsbescheide der Baugenehmigungsbehörde in den Prüfbericht ein.

Wir kontrollieren die Umsetzung der freigegebenen Bauvorlagen während der Bauausführung und nach Fertigstellung und bescheinigen die Konformität.

Bereitzustellende Unterlagen und Informationen

Die Bauvorlagen sind in der nach BauPrüfVO erforderlichen Form bei uns vierfach vorzulegen.

Eine Vorabstimmung bezüglich der Vorgehensweise wird empfohlen.