|
Fachbauleitung Brandschutz
Zunehmend
wird von den Bauaufsichtsbehörden bei der Genehmigung von
Brandschutzkonzepten gefordert, dass ein „Fachbauleiter Brandschutz“ für
die Bauausführung benannt werden muss. Oft liegt eine Sicherstellung dieser
Funktion auch ohne bauaufsichtliche
Zwangsanforderung im Interesse des Bauherrn, so dass diese Leistung häufig
in Anspruch genommen wird.
Unser Leistungsumfang
Die
Fachbauleitung wird in drei Intensitätsstufen angeboten. Den einzelnen
Stufen 1-3 sind folgende grundsätzliche Leistungsbestandteile zuzuordnen:
Stufe
1) Prüfung der prinzipiellen Übereinstimmung des Brandschutzkonzeptes mit
der Ausführung
Hier
basiert die Bearbeitungstiefe auf der Verantwortlichkeit der übrigen Baubeteiligten
für eine ordnungsgemäße Ausführung. Überprüft werden die grundsätzliche
Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Brandschutzkonzept
sowie das Vorhandensein der erforderlichen mängelfreien Bescheinigungen der
technischen Sachverständigen.
Stufe
2) Systematisch-stichprobenhafte Kontrolle der
Ausführung
Aufbauend
auf Stufe 1 werden hier einzelne Bauprodukte und Bauarten auf die
Richtigkeit ihrer Ausführung hin stichprobenhaft
überprüft. Ebenso werden die Prüfberichte der technischen Sachverständigen
inhaltlich bezüglich der Übereinstimmung mit der Brandschutzkonzeption hin
überprüft.
Diese Stufe der
Bearbeitung wird für Bauaufgaben für erforderlich gehalten, bei
denen mehrere zu koordinierende Gewerke beteiligt sind oder bei
Bauwerken, die aufgrund ihrer Größe und ihres Schwierigkeitsgrades
besondere Anforderungen an die Projektsteuerung stellen.
Stufe
3) Baubegleitende Qualitätssicherung
Hier
wird ergänzend zu den Stufen 1 und 2 eine vollständige Prüfung aller für
den Brandschutz relevanten Bauprodukte und Bauarten vorgenommen. Der
Fachbauleiter nimmt hier an den Abnahmen der technischen Anlagen durch die
technischen Sachverständigen teil bzw. ist zumindest zeitweise anwesend.
Als Schnittstelle zum Brandschutzbeauftragten erfolgt eine Abstimmung der
betrieblich-organisatorischen Maßnahmen.
Die im
AHO-Entwurf „Leistungsbild und Honorierung für
Leistungen im Brandschutz“ beschriebenen Standardleistungen für die LPH 8
beinhalten die Stufe 2.
|