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Fachbauleitung Brandschutz

 

Zunehmend wird von den Bauaufsichtsbehörden bei der Genehmigung von Brandschutzkonzepten gefordert, dass ein „Fachbauleiter Brandschutz“ für die Bauausführung benannt werden muss. Oft liegt eine Sicherstellung dieser Funktion auch ohne bauaufsichtliche Zwangsanforderung im Interesse des Bauherrn, so dass diese Leistung häufig in Anspruch genommen wird.

 

Unser Leistungsumfang

 

Die Fachbauleitung wird in drei Intensitätsstufen angeboten. Den einzelnen Stufen 1-3 sind folgende grundsätzliche Leistungsbestandteile zuzuordnen:

 

Stufe 1) Prüfung der prinzipiellen Übereinstimmung des Brandschutzkonzeptes mit der Ausführung

 

Hier basiert die Bearbeitungstiefe auf der Verantwortlichkeit der übrigen Baubeteiligten für eine ordnungsgemäße Ausführung. Überprüft werden die grundsätzliche Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Brandschutzkonzept sowie das Vorhandensein der erforderlichen mängelfreien Bescheinigungen der technischen Sachverständigen.

 

Stufe 2) Systematisch-stichprobenhafte Kontrolle der Ausführung

 

Aufbauend auf Stufe 1 werden hier einzelne Bauprodukte und Bauarten auf die Richtigkeit ihrer Ausführung hin stichprobenhaft überprüft. Ebenso werden die Prüfberichte der technischen Sachverständigen inhaltlich bezüglich der Übereinstimmung mit der Brandschutzkonzeption hin überprüft.

 

Diese Stufe der Bearbeitung wird für Bauaufgaben für erforderlich gehalten, bei denen mehrere zu koordinierende Gewerke beteiligt sind oder bei Bauwerken, die aufgrund ihrer Größe und ihres Schwierigkeitsgrades besondere Anforderungen an die Projektsteuerung stellen.

 

Stufe 3) Baubegleitende Qualitätssicherung

 

Hier wird ergänzend zu den Stufen 1 und 2 eine vollständige Prüfung aller für den Brandschutz relevanten Bauprodukte und Bauarten vorgenommen. Der Fachbauleiter nimmt hier an den Abnahmen der technischen Anlagen durch die technischen Sachverständigen teil bzw. ist zumindest zeitweise anwesend. Als Schnittstelle zum Brandschutzbeauftragten erfolgt eine Abstimmung der betrieblich-organisatorischen Maßnahmen.

Die im AHO-Entwurf „Leistungsbild und Honorierung für Leistungen im Brandschutz“ beschriebenen Standardleistungen für die LPH 8 beinhalten die Stufe 2.