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Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN 4844 bzw. Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 erstellt. Sie dienen

a)     zur präventiven Orientierung ortsfremder Personen,

b)     als Grundlage für Brandschutzübungen und ggf. im Brandfall als

c)     Informations- und Kommunikationshilfe.

In ihnen werden vor allem die Wege zu den Ausgängen, die Lage von Mitteln für die Selbsthilfe, wie Feuerlöscher oder Verbandskästen, und Anweisungen bzgl. des Verhaltens im Brandfall und bei Unfällen dargestellt.

Nach § 20 BGV A8 sind Flucht- und Rettungspläne mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung aber auch die regelmäßige Prüfung, gerne auch im Rahmen eines mittel- oder langfristigen Wartungsvertrages.

Unser Leistungsumfang

Wir erstellen die Pläne für den IST-Zustand auf der Basis einer Ortsbegehung und den durch den Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Die Prüfung der Pläne und Freigabe derselben erfolgt üblicherweise durch das Bauaufsichtsamt der jeweiligen Stadt bzw. des Kreises. Prüf- und Freigabegebühren sind nicht im Angebotspreis enthalten.

Es erfolgt keine Überprüfung der Übereinstimmung der darzustellenden IST-Situation mit baurechtlichen Anforderungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei im Rahmen der Inaugenscheinnahme erkanntem Vorliegen erheblicher konkreter Gefahren, wie beispielsweise einem fehlenden zweiten Rettungsweg, wird allerdings eine entsprechende Information an den Bauherrn bzw. an den Betreiber weitergegeben.

Bereitzustellende Unterlagen und Informationen

Grundlage für die Erstellung der Planunterlagen sind günstiger Weise bestehende Pläne in CAD- oder auch in Papierform. Liegen diese Grundlagen nicht vor, nehmen wir die bauliche Situation aber auch gerne vor Ort auf und stellen sie graphisch dar. Die dabei entstehenden Pläne sind in Bezug auf ihre Maßhaltigkeit gut geeignet, um die Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, erfüllen jedoch diesbezüglich nicht den Anspruch, der an Bauzeichnungen zu stellen wäre. Auch diese Leistung bieten wir Ihnen aber gerne an.

Hier ein Beispiel für einen Flucht- und Rettungsplan.