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Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN 4844 bzw. Unfallverhütungsvorschrift
BGV A8 erstellt. Sie dienen 
a)
zur präventiven Orientierung ortsfremder Personen,
b)
als Grundlage für Brandschutzübungen und ggf. im Brandfall als
c)
Informations- und Kommunikationshilfe.
In ihnen werden vor allem die Wege zu den Ausgängen, die Lage von
Mitteln für die Selbsthilfe, wie Feuerlöscher oder Verbandskästen, und
Anweisungen bzgl. des Verhaltens im Brandfall und bei Unfällen dargestellt.
Nach § 20
BGV A8 sind Flucht- und Rettungspläne mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen
und ggf. anzupassen.
Gerne
übernehmen wir für Sie die Erstellung aber auch die regelmäßige Prüfung, gerne
auch im Rahmen eines mittel- oder langfristigen Wartungsvertrages.
Unser Leistungsumfang
Wir
erstellen die Pläne für den IST-Zustand auf der Basis einer Ortsbegehung und
den durch den Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Die Prüfung der
Pläne und Freigabe derselben erfolgt üblicherweise durch das Bauaufsichtsamt
der jeweiligen Stadt bzw. des Kreises. Prüf- und Freigabegebühren sind nicht im
Angebotspreis enthalten.
Es
erfolgt keine Überprüfung der Übereinstimmung der darzustellenden IST-Situation
mit baurechtlichen Anforderungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Bei im Rahmen der Inaugenscheinnahme erkanntem Vorliegen erheblicher konkreter
Gefahren, wie beispielsweise einem fehlenden zweiten Rettungsweg, wird
allerdings eine entsprechende Information an den Bauherrn bzw. an den Betreiber
weitergegeben.
Bereitzustellende Unterlagen und Informationen
Grundlage
für die Erstellung der Planunterlagen sind günstiger Weise bestehende Pläne in
CAD- oder auch in Papierform. Liegen diese Grundlagen nicht vor, nehmen wir die
bauliche Situation aber auch gerne vor Ort auf und stellen sie graphisch dar.
Die dabei entstehenden Pläne sind in Bezug auf ihre Maßhaltigkeit gut geeignet,
um die Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, erfüllen jedoch diesbezüglich
nicht den Anspruch, der an Bauzeichnungen zu stellen wäre. Auch diese Leistung
bieten wir Ihnen aber gerne an.
Hier ein Beispiel für einen Flucht- und Rettungsplan.
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