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Brandschutzordnungen
Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind bspw. erforderlich in
Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten mit Summe der Geschossfläche
> 2.000 m², Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen, etc.
Sie werden in Textform mit unterstützenden Grafiken erstellt und
dienen in ihrem Teil
A der Information über
generelle Verhaltensweisen im Brandfall für alle Personen,
B der Information der Beschäftigten über
präventive Maßgaben aber auch für den Brandfall und
C der spezielle Informationen für Personen
mit besonderen Aufgaben im Brandfall beinhaltet.
In manchen Fällen ist lediglich die Brandschutzordnung in den
Teilen A und B erforderlich, in anderen Fällen auch der Teil C. Der Teil A wird
bei gleichzeitig anzufertigenden Flucht- und Rettungsplänen in diese
integriert.
Gerne
übernehmen wir für Sie die Erstellung aber auch die regelmäßige Überprüfung der
Brandschutzordnungen, gerne auch im Rahmen von mittel- oder langfristigen Wartungsverträgen.
Unser Leistungsumfang
Wir
erstellen die Brandschutzordnungen auf der Basis von Ortsbegehungen und
Gesprächen mit den Betriebsleitern und dem Personal. Einbezogen werden
Vorgaben aus Brandschutzkonzepten, Baugenehmigungen und Stellungnahmen der
Feuerwehren.
Es
erfolgt keine Überprüfung der Übereinstimmung der baulichen oder
anlagentechnischen IST-Situation mit baurechtlichen Anforderungen oder
allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei im Rahmen der Entwicklung der
Brandschutzordnungen erkanntem Vorliegen erheblicher konkreter Gefahren wird
allerdings eine entsprechende Information an den Bauherrn bzw. an den Betreiber
weitergegeben.
Bereitzustellende Unterlagen und
Informationen
Die oben genannten Unterlagen (Brandschutzkonzepte, etc.) sind
falls vorliegend bereit zu stellen. Ansonsten bedingt die Vorgehensweise die
Bereitschaft, sich mit uns gemeinsam mit dem möglichen Brandfall
auseinanderzusetzen.
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