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Brandschutzordnungen

Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind bspw. erforderlich in Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten mit Summe der Geschossfläche > 2.000 m², Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen, etc.

Sie werden in Textform mit unterstützenden Grafiken erstellt und dienen in ihrem Teil

A        der Information über generelle Verhaltensweisen im Brandfall für alle Personen,

B        der Information der Beschäftigten über präventive Maßgaben aber auch für den Brandfall und

C        der spezielle Informationen für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandfall beinhaltet.

In manchen Fällen ist lediglich die Brandschutzordnung in den Teilen A und B erforderlich, in anderen Fällen auch der Teil C. Der Teil A wird bei gleichzeitig anzufertigenden Flucht- und Rettungsplänen in diese integriert.

 

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung aber auch die regelmäßige Überprüfung der Brandschutzordnungen, gerne auch im Rahmen von mittel- oder langfristigen Wartungsverträgen.

Unser Leistungsumfang

Wir erstellen die Brandschutzordnungen auf der Basis von Ortsbegehungen und Gesprächen mit den Betriebsleitern und dem Personal. Einbezogen werden Vorgaben aus Brandschutzkonzepten, Baugenehmigungen und Stellungnahmen der Feuerwehren.

Es erfolgt keine Überprüfung der Übereinstimmung der baulichen oder anlagentechnischen IST-Situation mit baurechtlichen Anforderungen oder allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei im Rahmen der Entwicklung der Brandschutzordnungen erkanntem Vorliegen erheblicher konkreter Gefahren wird allerdings eine entsprechende Information an den Bauherrn bzw. an den Betreiber weitergegeben.

Bereitzustellende Unterlagen und Informationen

Die oben genannten Unterlagen (Brandschutzkonzepte, etc.) sind falls vorliegend bereit zu stellen. Ansonsten bedingt die Vorgehensweise die Bereitschaft, sich mit uns gemeinsam mit dem möglichen Brandfall auseinanderzusetzen.