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Brandschutzbeauftragter

In Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten mit Summe der Geschossflächen > 5.000 m², ggf. Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen, etc. sind Brandschutzbeauftragte zu benennen. Aufgaben des/der Brandschutzbeauftragten sind die Sicherstellung des Brandschutzes und die Schnittstellenbildung zu Behörden, Versicherern und Planern.

 

                                        Quelle vfdb-Richtlinie 12-09/01 Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von
                                        Brandschutzbeauftragten

 

Unser Leistungsumfang

Wir stellen für Sie den Brandschutzbeauftragten und nehmen die in der vfdb-Richtlinie 12-09/01 beschriebenen Aufgaben für Sie war.