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Brandschutzbeauftragter
In Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten mit Summe
der Geschossflächen > 5.000 m², ggf. Krankenhäusern, Alten- und
Pflegeheimen, Schulen, etc. sind Brandschutzbeauftragte zu benennen. Aufgaben des/der
Brandschutzbeauftragten sind die Sicherstellung des Brandschutzes und die
Schnittstellenbildung zu Behörden, Versicherern und Planern.
Quelle vfdb-Richtlinie 12-09/01 Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und
Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
Unser Leistungsumfang
Wir
stellen für Sie den Brandschutzbeauftragten und nehmen die in der
vfdb-Richtlinie 12-09/01 beschriebenen Aufgaben für Sie war.
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